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Umzug melden
Sie ziehen um? Dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen zu Ihrem Umzug:
!!! WICHTIGE INFORMATION FÜR STROMKUNDEN !!!
Mit in Kraft treten des „Lieferantenwechsels innerhalb 24 h“ ab 06.06.2025 sind rückwirkende Ein- und Auszugsmeldungen nicht mehr möglich. Umzüge können von uns prozessbedingt nur noch in die Zukunft erfasst werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
1. Vor dem Umzug
Ihnen ist Ihr Umzugsdatum bereits bekannt? Dann teilen Sie uns Ihren Umzug ganz bequem online mit, am besten so früh wie möglich.
Umzug melden
Bei einem Umzug haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
2. Am Umzugstag
Stellen Sie sicher, dass die Zählerstände am Tag der Schlüsselübergabe dokumentiert werden. Am besten machen Sie ein Foto vom Zähler. So kann es auch im Nachhinein zu keinerlei Unstimmigkeiten führen.
Im Anschluss teilen Sie uns den Zählerstand mit, anhand dem wir eine Schlussrechnung für Sie erstellen können. Ihre Zählerstandsmitteilung können Sie ebenfalls online erledigen. Bevor Sie uns die Zählerstände mitteilen, melden Sie uns bitte vorher den Umzug (Punkt 1).
Zählerstandsmitteilung Ein- oder Auszug
3. Nach dem Umzug
Nachdem uns die Zählerstände vorliegen, erstellen wir Ihre Schlussrechnung, aus der entweder ein Guthaben oder eine Nachzahlung resultiert. Sofern Sie weiterhin von uns versorgt werden, erhalten Sie außerdem ein Begrüßungsschreiben für Ihre neue Wohnung, in dem wichtige Informationen rund um Ihren Vertrag mitgeteilt werden.
!!! WICHTIGE INFORMATION FÜR STROMKUNDEN !!!
Mit in Kraft treten des „Lieferantenwechsels innerhalb 24 h“ ab 06.06.2025 sind rückwirkende Ein- und Auszugsmeldungen nicht mehr möglich. Umzüge können von uns prozessbedingt nur noch in die Zukunft erfasst werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
1. Vor dem Umzug
Ihnen ist Ihr Umzugsdatum bereits bekannt? Dann teilen Sie uns Ihren Umzug ganz bequem online mit, am besten so früh wie möglich.
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2. Am Umzugstag
Stellen Sie sicher, dass die Zählerstände am Tag der Schlüsselübergabe dokumentiert werden. Am besten machen Sie ein Foto vom Zähler. So kann es auch im Nachhinein zu keinerlei Unstimmigkeiten führen.
Im Anschluss teilen Sie uns den Zählerstand mit, anhand dem wir eine Schlussrechnung für Sie erstellen können. Ihre Zählerstandsmitteilung können Sie ebenfalls online erledigen. Bevor Sie uns die Zählerstände mitteilen, melden Sie uns bitte vorher den Umzug (Punkt 1).
Zählerstandsmitteilung Ein- oder Auszug
3. Nach dem Umzug
Nachdem uns die Zählerstände vorliegen, erstellen wir Ihre Schlussrechnung, aus der entweder ein Guthaben oder eine Nachzahlung resultiert. Sofern Sie weiterhin von uns versorgt werden, erhalten Sie außerdem ein Begrüßungsschreiben für Ihre neue Wohnung, in dem wichtige Informationen rund um Ihren Vertrag mitgeteilt werden.
Zählerstandsmitteilung
Teilen Sie uns Ihre Zählerstände bei Jahresablesung, Ein- oder Auszug, Lieferantenwechsel oder Zwischenablesung einfach online mit:
Zählerstandsmitteilung Jahresablesung
Zählerstandsmitteilung Ein- oder Auszug
Zählerstandsmitteilung Lieferantenwechsel
Zählerstandsmitteilung Zwischenablesung
Umstellung Rechnungsversand auf E-Mail
Die Gebrüder Eirich GmbH & Co KG wird zukünftig Ihre Rechnungen an die angegebene E-Mail-Adresse senden. Dies kann jederzeit widerrufen werden.
Umstellung Rechnung auf E-Mail-Versand
Abschlagszahlung ändern
Die Gebrüdereirich GmbH & Co KG behalten sich die Änderung Ihres Abschlags vor. Gegebenenfalls melden wir uns bei Ihnen per Telefon oder E-Mail.
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