Baukostenzuschuss BKZ


Der Baukostenzuschuss ist eine vom Anschlussnehmer einmalig zu entrichtende Zahlung für den Ausbau des allgemeinen Netzes, die im Rahmen der Anschlusserstellung zu entrichten ist. Ändert sich der bestehende Netzanschluss, z. B. bei Leistungserhöhung oder Wechsel der Anschlussnetzebene, dann kann er erneut erhoben werden.

Der Baukostenzuschuss darf bei Stromanschlüssen in der Niederspannung nur für den Teil der Leistungsanforderung erhoben werden, der über 30 kW liegt. Somit ist der übliche Strom-Hausanschluss von der Zahlung der Baukostenzuschüsse nicht betroffen.

Die Abrechnungsgrundlage sowie das BKZ-Preismodell der Gebrüder Eirich GmbH & Co KG basiert auf dem Positionspapier (BNetzA) zur Erhebung von Baukostenzuschüssen (BKZ) für Netzanschlüsse im Bereich von Netzebenen oberhalb der Niederspannung mit Stand 27.03.2009 und kann auf der Internetseite der Bundesnetzagentur eingesehen werden.





Downloads

Bild "Netzanschluss:acrobat.png"  Preisblatt_BKZ_2023.pdf

Bild "Netzanschluss:acrobat.png"  Preisblatt_BKZ_2022.pdf

Bild "Netzanschluss:acrobat.png"  Preisblatt_BKZ_2021.pdf

Bild "Netzanschluss:acrobat.png"  Preisblatt_BKZ_2020.pdf

Bild "Netzanschluss:acrobat.png"  Preisblatt_BKZ_2019.pdf