Einspeisemanagement


EEG-Anlage und KWK-Anlage größer 100 kW

Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber von EEG- und KWK-Neuanlagen sind verpflichtet, ihre KWK- und PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann.

Photovoltaikanlage von 30 kW bis höchstens 100 kW

Neue Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von 30 kW bis höchstens 100 kW müssen diese Anlagen mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann.

Photovoltaikanlagen kleiner 30 kW

Neue Photovoltaikanlage mit maximal 30 kW müssen entweder auch fernregelbar sein oder aber an ihrem Netzverknüpfungspunkt ihre Einspeisungsleistung auf 70 Prozent der installierten Leistung reduzieren.


Die Kosten für die Anschaffung, den Umbau und den Betrieb der Einrichtung zur Reduzierung sind grundsätzlich durch den Anlagenbetreiber zu tragen.