Offshore-Netzumlage
Die Rechtsgrundlage für die Anwendung der Aufschläge bildet § 17f EnWG. Weiter Ausführungen finden Sie im Internet auf der Seite der Übertragungsnetzbetreiber
Entgelte gültig ab 01.01.2024*
Cent/kWh (netto) | Cent/kWh (brutto) | |
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Nichtprivilegierte Letztverbräuche | 0,656 | 0,781 |
Für privilegierte Letztverbräuche gelten Sonderregelungen.
*Nettopreise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die angegeben Bruttopreise sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%). Die Bruttopreise sind gerundet.