Vermiedene Netzentgelte



Entgelte gültig ab 01.01.2018*


Referenzpreisblatt der Gebrüder Eirich GmbH & Co KG zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte

Durch das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) vom 17.07.2017 sind die Verteilnetzbetreiber gemäß § 120 Abs. 7 EnWG verpflichtet, fiktive Netzentgelte als Grundlage für die Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisungen ("vermiedene Netzentgelte") auszuweisen und zu veröffentlichen.

Zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte sind ab dem Jahr 2018 jeweils die Netzentgelte des Jahres 2016 zugrunde zu legen. Auf Basis der Preisblätter des Jahres 2016 werden ab dem Jahr 2018 die Kosten nach § 120 Abs. 5 des EnWG vollständig herausgerechnet, soweit sie in den Erlösobergrenzen des Jahres 2016 enthalten waren und damit in die Preisblätter des Jahres 2016 eingeflossen sind. Diese Kosten werden ab dem Jahr 2018 nicht mehr bei der Ermittlung der vermiedenen Netzentgelte berücksichtigt.

Daraus ergeben sich die Werte, die als Netzentgelte für die Übertragungsnetze und der vorgelagerten Netze der Berechnung der vermiedenen Netzentgelte im jeweiligen Jahr zugrunde zu legen sind. Auf dieser Basis wurden die Netzentgelte der Gebrüder Eirich GmbH & Co KG für das Kalenderjahr 2016 neu berechnet. Sie dienen als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisung und bleiben ab dem Jahr 2018 konstant.

Netzentgelte - Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangzählung
Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h/a


Spannungsebene
Leistungspreis
Arbeitspreis  
Mittelspannung
10,71 EUR/kWa
2,90 Cent/kWh
Umspannung Mitte-/Niederspannung
10,96 EUR/kWa
3,85 Cent/kWh
Niederspannung
13,44 EUR/kWa
4,53 Cent/kWh


Netzentgelte - Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangzählung
Jahresbenutzungsdauer >= 2.500 h/a


Spannungsebene
Leistungspreis
Arbeitspreis  
Mittelspannung
65,56 EUR/kWa
0,78 Cent/kWh
Umspannung Mittel-/Niederspannung
78,54 EUR/kWa
1,16 Cent/kWh
Niederspannung
83,90 EUR/kWa
1,77 Cent/kWh

Das Preisblatt zur Bestimmung der vermiedenen Netzengelte (Referenzpreisblatt) ist nur als Obergrenze zu verwenden. Weist das aktuelle Preisblatt eines Jahres für eine Netzebene einen niedrigeren Preis aus, ist dies für die Ermittlung der Kosten für dezentrale Einspeisung der nachgelagerten Netzebene zu verwenden.

Für Bestandsanlagen vor dem 01.01.2018 mit volatiler Erzeugung werden die ausgewiesenen Preise gemäß § 120 Abs. 3 EnWG i.V.m. § 18 Abs. 5 StromNEV wie folgt reduziert:

- Ab dem 01.01.2018 um ein Drittel;
- Ab dem 01.01.2019 um zwei Drittel;
- Ab dem 01.01.2020 erfolgt keine Vergütung mehr.

Ab dem Jahr 2018 neu hinzu kommende Anlagen mit volatiler Erzeugung erhalten keine vermiedene Netzentgelte.



*Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer (derzeit 19%).