Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Mit der Umlage nach dem KWK-G wird die ressourcenschonende Erzeugung von Strom durch Wärme gefördert. Die aus dem KWK-G entstehenden Mehrbeslastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Entgelte gültig ab 01.01.2024*
Letztverbrauchergruppe | Cent/kWh (netto) | Cent/kWh (brutto) |
---|---|---|
Nichtprivilegierte Letztverbräuche | 0,275 | 0,327 |
Für privilegierte Letztverbräuche gelten Sonderregelungen.
*Nettopreise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die angegeben Bruttopreise sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%). Die Bruttopreise sind gerundet.